Steuer- und Wirtschaftsberatung
WEM KÖNNEN WIR HELFEN?

Wirtschaftsberatung für Selbstständige
Wirtschaftsberatung für Handelsgesellschaften
Wirtschaftsberatung für nichtstaatliche beitrags- und haushaltsfinanzierte Organisationen
Wirtschaftsberatung für staatliche Institutionen
1. STEUERBERATUNG UND STEUEROPTIMIERUNG
Umfassende Beratung im Bereich der tschechischen Steuern
Steueroptimierung - Minimierung der Steuerlast des Kunden unter Einsatz aller legalen Mittel
Bewertung von Geschäftsvorhaben aus steuerlicher Sicht, Wahl der Rechtsform des Unternehmens
Steuerplanung - Minimierung der Steuerlast des Kunden unter Berücksichtigung der erwarteten Unternehmensentwicklung
Steuerberatung zu aktuellen Problemen der Kunden
Hilfe bei der Bearbeitung aller ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel im Umgang mit den Finanzämtern und Kunden
Erteilung von Stellungnahmen zu verschiedenen strittigen Problemen der Kunden
Laufende Information über Steueränderungen, Neuigkeiten, Stellungnahmen
Beratung im Bereich der Abgaben zur öffentlichen Kranken- und Sozialversicherung
Detaillierte oder stichprobenartige Überprüfung der Buchungseinträge aus steuerlicher Sicht
Erinnerung des Kunden an Steuertermine und Fälligkeitstermine von Steuern und Steuerabschlägen
3. STEUERPRÜFUNG
Der Zweck der Steuerprüfung besteht darin, die Richtigkeit der in den Steuererklärungen angegebenen Daten zu überprüfen. Dabei wird Wert auf die Fähigkeit des Steuerpflichtigen gelegt, die angegebenen Tatsachen auch nach mehreren Jahren nachzuweisen. Die Notwendigkeit einer rückwirkenden Überprüfung ergibt sich aus der ständigen Novellierung der Steuergesetze, sich ändernden Bestimmungen und Auslegungen, die viele Steuerpflichtige im betreffenden Veranlagungszeitraum falsch angewendet haben und somit möglicherweise nachträglichen Steuernachforderungen und Festsetzungen von Steuerzuschlägen durch die Kontrollorgane ausgesetzt sind. Basierend auf den Feststellungen hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine ergänzende Steuererklärung abzugeben und somit das Ausmaß der Sanktionen zu mildern, sowohl hinsichtlich deren Höhe als auch der Frist, für die sie festgesetzt werden. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, eine ergänzende Steuererklärung mit einer niedrigeren Steuer abzugeben, als sie ursprünglich festgesetzt wurde.